Elektrofahrzeuge & Dienstwagenbesteuerung: Steuerliche Vorteile 2024
Im Zuge der Klimapolitik und der Förderung von Elektromobilität bleiben Elektrofahrzeuge auch 2024 steuerlich attraktiv. Arbeitnehmer, die ein Elektroauto als Dienstwagen nutzen, profitieren weiterhin von vergünstigten Besteuerungsregelungen. Statt der üblichen 1%-Regelung, die auf den Bruttolistenpreis des Fahrzeugs angewendet wird, gilt für Elektrofahrzeuge eine reduzierte Bemessungsgrundlage von 0,25% – und das unabhängig vom Kaufpreis.
Hybridfahrzeuge, die bestimmte Reichweitenanforderungen im elektrischen Betrieb erfüllen, können ebenfalls von einer vergünstigten Besteuerung profitieren. Diese Förderung gilt vorerst bis 2030 und zielt darauf ab, den Umstieg auf umweltfreundlichere Antriebe weiter zu beschleunigen. Zudem sind für Unternehmen die Abschreibungsregelungen für E-Fahrzeuge und die steuerliche Förderung von Ladesäulen weiterhin attraktiv.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellt dies eine Win-win-Situation dar: Neben der umweltfreundlicheren Fortbewegung spart man auch deutlich bei den Steuern. Die geringere Versteuerung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung von Dienstwagen macht den Umstieg auf Elektroautos im Dienstwagenbereich besonders lukrativ.
Wenn Sie als Unternehmen oder Arbeitnehmer von diesen steuerlichen Vorteilen profitieren möchten, beraten wir Sie gerne ausführlich zu den aktuellen Regelungen und den optimalen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Mobilitätsstrategie optimieren!